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06.10. 2025
Steuer-Informationen für Influencer und Content-Creator
Foto: iStock | demaerre
Wer in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch) aktiv ist und damit Einnahmen erzielt, sollte auch die steuerlichen Pflichten von Anfang an im Blick haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat dazu jetzt alle wichtigen Informationen gebündelt und auf einer zentralen Website (unter www.iww.de/s14348) veröffentlicht.
Die neue Informationsseite liefert Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen (z. B. Sponsoring, Produktplatzierungen oder Merchandise-Verkäufe).
Die Faustregel ist: Erhalten Influencer Geld oder Sachleistungen, sind diese (unabhängig davon, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht wird) steuerpflichtig. Denn die Einnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb.
Beachten Sie: Neben kompakten Texten enthält die neue Website auch Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Quelle | Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom 14.8.2025
Kategorie: Unternehmer | 06.10.2025