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10.11. 2023
Mindestlohn: GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich
Foto: Freepic | syda_productions
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteile vom 30.3.2023, Az. 8 AZR 120/22 und Az. 8 AZR 199/22) geklärt, dass Geschäftsführer bei einer GmbH-Insolvenz für ausstehenden Mindestlohn nicht persönlich haften. Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet nur dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist. Aber das war nach der Überzeugung des Bundesarbeitsgerichts vorliegend nicht der Fall.
Kategorie: Unternehmer | 10.11.2023
19.09. 2023
Umsatzsteuer: FAQ zu Photovoltaikanlagen
Foto: Pexels
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Nullsteuersatz für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Wirkung ab 1.1.2023 erneut aktualisiert (Stand: 23.6.2023, unter www.iww.de/s7492).
Kategorie: Unternehmer | 19.09.2023
20.06. 2023
Auch für Homepages 3 Jahre Nutzungsdauer
Foto: Pexels | tranmautritam
Für bestimmte materielle Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ kann (Wahlrecht) nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.2.2022 (Az. IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt (22.3.2023, Az. S 2190 A-031-St214) hat nun darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für eine Homepage nicht unter den Anwendungsbereich des Schreibens des Bundesfinanzministeriums fallen. Bei einer Homepage kann in Anknüpfung an die als üblich anerkannte technische Nutzungsdauer von Software von einer Nutzungsdauer von drei Jahren ausgegangen werden.
Kategorie: Unternehmer | 20.06.2023
10.05. 2023
Umsatzsteuer: Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft
Foto: Adobe Stock
Die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 27.1.2023, Az. III C 2 - S 7270/20/10002 :001) hat ein Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft veröffentlicht, das wichtige Grundsätze zur Umsatzbesteuerung von Bauleistungen enthält (abrufbar unter: www.iww.de/s7879)
Kategorie: Unternehmer | 10.05.2023
28.02. 2023
Umsatzsteuer: Keine Steuerschuld bei überhöhten Steuerausweis an Endverbraucher
Foto: nmann77 | Adobe Stock
Weist ein Unternehmer in der Rechnung einen höheren als den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag aus (z. B. 19 % anstatt 7 %), schuldet er auch den überhöhten Betrag. § 14c Abs. 1 S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt zwar die Korrektur des überhöhten Ausweises per Rechnungsberichtigung. Doch gerade bei vielen Kleinbetragsrechnungen an Endverbraucher ist dies problematisch bzw. faktisch unmöglich, weil die Kontaktdaten der Personen oft nicht bekannt sind. Zu der Thematik „überhöhter Steuerausweis“ erging nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem österreichischen Verfahren, welches der deutschen Handhabung entgegensteht. |
Der Europäische Gerichtshof hat Folgendes entschieden: Hat ein Steuerpflichtiger eine Dienstleistung erbracht und in seiner Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, schuldet er den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil diese Dienstleistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Somit kam es auf die zweite Frage, die sich mit der Berichtigung der Rechnungen befasste, nicht mehr an.
Quelle | EuGH, Urteil vom 8.12.2022, Rs. C378/21, unter http://www.iww.de, Abruf-Nr. 233527
Kategorie: Unternehmer | 28.02.2023